Sterbegeldversicherung und Sozialversicherung
Die Leistungen aus der betrieblichen Sterbegeldversicherung werden steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt. Es gibt auch wesentliche Unterschiede zur privaten Sterbegeldversicherung.
- Bei der Auszahlung des Todesfallkapitals muss zwischen steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Behandlung unterschieden werden. Das Sterbegeld hat in dieser Situation keine Lohnrelevanz.
- Allerdings muss der Zusammenhang zwischen privater Sterbegeldversicherung und Sozialversicherung deutlich gemacht werden..
- Die Vorteile einer privat abgeschlossenen Sterbegeldversicherung sind nicht sozialversicherungspflichtig und einkommensteuerfrei.
Die deutsche Rechtsprechung hat dagegen einige klare Aussagen zur Sterbegeldversicherung und Sozialversicherung getroffen.
Einkommensteuer und Sozialversicherung
In Bezug auf Steuern und Sozialversicherungszahlungen werden Sterbegelder unterschiedlich behandelt. Für einkommensteuerliche Zwecke wird die Zahlung eines Sterbegeldes als Lohn angesehen.
- Es wurde jetzt eingestellt; die Steuerpflicht geht nicht auf den Arbeitgeber, sondern auf die Erben über.
- Das Sterbegeld muss er mit seiner eigenen Lohnsteuerkarte einkommensteuern. Bei der Sozialversicherung sieht es allerdings etwas anders aus.
Die Sterbegeldversicherung ist sozialversicherungsfrei
Da die Leistung aus der Sterbegeldversicherung nicht sozialversicherungspflichtig ist, müssen dafür in keinem Sozialversicherungszweig Beiträge gezahlt werden.
- Die Sterbegeldversicherung des Arbeitgebers unterliegt somit nicht der Rentenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung oder der Arbeitslosenversicherung. Diese Entkopplung von Sterbegeldversicherung und Sozialversicherung gilt bundesweit in allen Bundesländern.
- Damit ist die Sterbegeldversicherung weder in Düsseldorf noch sonst in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Das Sterbegeld ist die Leistung, die der Arbeitgeber ausdrücklich als Sterbegeld gewährt.
Jeder im Todesmonat gezahlte Arbeitslohn bis zum Todestag und darüber hinaus unterliegt der Regelbesteuerung und der Sozialversicherungspflicht.
Unterschied zum privaten Sterbegeld
Bei der Besteuerung und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung einer privaten Sterbegeldversicherung ist eine Unterscheidung zu beachten. Während die Sterbegeldversicherung weder in Düsseldorf, noch in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist, ist die private Sterbegeldversicherung sozialversicherungsfrei.
- Hinterbliebene werden nicht auf Gelder besteuert, die nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt werden. Diese ungewöhnliche Ausrichtung öffnet die private Sterbegeldversicherung für Menschen, die sie nicht von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Die Rentenleistungen werden in voller Höhe für die Bestattungskosten gezahlt, und es gibt keine Einkommenssteuer- oder Sozialversicherungsabzüge, über die Sie sich Gedanken machen müssen. Vor Vertragsabschluss ist es ratsam, einen Versicherungsvergleich durchzuführen, da die Kosten und Leistungen der Sterbekassen sehr unterschiedlich sind.
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- Henri Schmidt