Bestattungen sind kostspielig, mit einem wunderschönen Eichensarg, einem stattlichen Marmorgrabstein, eleganten Blumendekorationen und vielem mehr. Bestattungen können mehrere Tausend Euro kosten. Dank des Versicherungsschutzes können Versicherungsnehmer die Bestattung zu Lebzeiten arrangieren. Das Problem ist, dass gesetzliche Krankenkassen seit 2004 kein Sterbegeld zahlen.
- Seitdem müssen die Hinterbliebenen für Bestattungsunternehmen, Steinmetz, Floristen, Friedhofskosten und mehr aufkommen.
- Bestattungsversicherungen können Familienmitgliedern helfen, indem sie finanzielle Belastungen im Todesfall lindern. Dies kann dem Verstorbenen ermöglichen, die gewünschte Beerdigung zu haben. Die Sterbegeldversicherung ist genau genommen eine Art Kapitallebensversicherung für den eigenen Tod.
Weil die Versicherungssumme gering ist und nicht zum Vermögensaufbau, sondern zur Begleichung der eigenen Bestattungskosten dient, wird die „kleine Lebensversicherung“ auch als Sterbegeldversicherung bezeichnet.
Zahlung aus der Sterbegeldversicherung zweckgebunden?
Die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung wird erst nach dem Tod des Versicherungsnehmers ausbezahlt. Das Sterbegeld ist zweckgebunden.
- Der Begriff „Bestattung“ bezieht sich auf eine Bestattung, bei der der Verstorbene mit Respekt behandelt wird. Es sollte jedoch für eine menschenwürdige Bestattung nach den Wünschen des Verstorbenen genutzt werden. Dieser Zweck ist jedoch häufig nicht vertraglich geregelt, so dass der Anspruchsberechtigte über die Versicherungssumme im Wesentlichen uneingeschränkt verfügen kann.
- Um sicherzustellen, dass die zweckgebundene Todesfallleistung für die Bestattungskosten erbracht wird, können Versicherungsnehmer einen Bestattungsunternehmer oder eine andere Person ihres Vertrauens als Begünstigten der versicherten Summe auswählen.
Wenn Sie eine Sterbegeldversicherung haben und sich entscheiden, diese für Ihre eigene Beerdigung zu verwenden, wird der vorgesehene Betrag dafür verwendet. Alle verbleibenden Mittel können dann verwendet werden, um die Kosten der designierten Person des Trusts zu bezahlen, oder auf Wunsch an die Erben ausgezahlt werden.
Berücksichtigen Sie dies bei der Wahl der Versicherungssumme
Die Problematik der Anrechnung der Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung auf die Sozialleistungen des Anspruchsberechtigten kann durch einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen entschärft werden.
- Die Versicherungssumme gilt dann als zweckgebundenes Vermögen für eine ordnungsgemäße Bestattung, also als geschütztes Vermögen, auf das das Sozialamt keinen Zugriff hat.
- Auch wenn der Versicherungsvertrag dies nicht vorsieht, kann der Versicherungsnehmer wählen, dass das Todesfallkapital an eine bestimmte Person oder Organisation gezahlt wird – auch wenn dies nicht ausdrücklich durch den Vertrag genehmigt wurde
Sterbegeldversicherung und Leistungen: Was ist zu beachten?
Stirbt ein Versicherungsnehmer der Sterbegeldversicherung, so erhalten dessen Erben das Sterbegeld, sofern er nicht einen Bestatter oder eine andere Vertrauensperson als Begünstigten bestimmt hat. Bezieht einer der Anspruchsberechtigten Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt) oder Mindestsicherung, wird die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung auf diesen Betrag angerechnet.
- Das Sterbegeld dient der Minderung des Erbanspruchs. Dies ist ein Problem, da das zweckgebundene Todesfallkapital möglicherweise nicht wie vom Versicherungsnehmer beabsichtigt verwendet wird.
- Gegebenenfalls muss der Hartz IV-Empfänger die Beerdigung seines Angehörigen trotz Abschluss einer Sterbegeldversicherung selbst bezahlen.
- Wer zum Überleben auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann das Sterbegeld zweckgebunden verwenden, etwa zur Deckung der Bestattungskosten.
- Können Hartz IV- oder Grundsicherungsempfänger Rechnungen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie das Sterbegeldversicherungsgeld zweckgebunden ausgegeben haben, wird die Versicherungssumme nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Dies würde einen erheblichen Nachteil im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II bedeuten.
Ist die Sterbegeldversicherung eine Erbschaft?
Die Sterbegeldversicherung gilt nicht als Erbschaft, der Erlös unterliegt jedoch weiterhin der Erbschaftssteuer. Die Freibeträge hingegen reichen von 20.000 Euro für entfernte Verwandte bis zu 500.000 Euro für Ehegatten.
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- Henri Schmidt