Vermächtnis der Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine sinnvolle und rechtmäßige Vorsorge gegen den eigenen Tod und eine ordnungsgemäße Bestattung. Die Erbschafts- und Sterbegeldversicherung sind nicht immer gekoppelt, damit die Hinterbliebenen zeitnah und unkompliziert die für die Bestattung erforderlichen finanziellen Mittel erhalten.
Warum sollten Sie sich für die sterbegeldversicherung erbe entscheiden?
Lebensversicherungen bieten zwar mehrere Vorteile, aber einer der wichtigsten ist, dass sie Ihren Angehörigen im Falle Ihres Todes finanzielle Sicherheit bietet.
- Wenn Sie bei uns eine Anlagepolice abgeschlossen haben, können Sie auch ohne zusätzliche Kosten einen Grabstein oder ein Denkmal für Ihre Grabstätte erhalten.
- Die Mehrheit der Personen, die ein Todesfallkapital beziehen, sind sich nicht sicher, welche Optionen sie haben und ob ihre Police Teil des Nachlasses ist.
- Typische Anliegen sind: Was passiert mit der Sterbegeldversicherung bei einer Erbausschlagung und wie wirkt sich die Erbschaftssteuer darauf aus?
Bestattungsarrangements sind Privatsache
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlten bis 2004 ein Sterbegeld. Für Mitglieder zahlten die Krankenkassen ein Sterbegeld von 525 Euro, familienversicherte Angehörige erhielten 262,50 Euro. Je nach Durchführung und Umfang der Bestattungszeremonie kann zumindest ein Teil der Bestattungskosten mit diesem Sterbegeld abgedeckt werden.
- Nachdem die Krankenkassen das Sterbegeld abgeschafft haben, sind Beerdigungen zu einem persönlichen Thema geworden. Somit muss jeder seine private Vorsorge selbst verwalten.
- Die Bestattungskosten müssen übernommen werden, wenn keine gesetzliche Regelung und keine finanziellen Mittel des Verstorbenen vorliegen. Der Staat übernimmt die Bestattungskosten nur dann, wenn sich der Einzelne diese nicht leisten kann. Sterbegeldversicherungen waren noch nie so wichtig.
Leistungen der Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung bietet neben der Möglichkeit, die Bestattung zu Lebzeiten selbst zu gestalten und auf Wunsch zu beantragen, finanzielle Stabilität für die Hinterbliebenen. Eine Sterbegeldversicherung schützt davor, die Bestattungskosten aus eigener Tasche finanzieren zu müssen.
Auch wenn die Bestattungskosten problemlos aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt werden können, ist dies nicht immer der Fall. Das Vermögen im Nachlass ist im Allgemeinen nicht zugänglich, um die Bestattungskosten zu bezahlen, bis die Nachlassprüfung abgeschlossen ist. Nur mit einem gültigen Erbschein können Erben ihren vorhandenen Besitz verkaufen.
Zählt die Sterbegeldversicherung als Erbschaft?
Auch wenn sich in den meisten Fällen die nächsten Angehörigen um die Bestattung kümmern und gegebenenfalls die Leistung der Sterbegeldversicherung zur Deckung der Kosten verwenden, gilt die Sterbegeldversicherung nicht als Teil einer Erbschaft.
- Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Zahlung aus der Versicherung direkt dem Begünstigten geschuldet wird und nicht aus einem ererbten Recht.
- Da auch erblose Personen als Begünstigte einer Sterbegeldpolice eingesetzt werden können, müssen Sterbegeldversicherung und Erbschaft nicht immer an die gleichen Personen gehen.
- Der Inhaber der Versicherungspolice hat Anspruch auf Auszahlung des gesparten Geldes, wenn in der Police niemand als Begünstigter genannt ist.
Um die Zahlung der Versicherung zu veranlassen, ist kein Erbschein erforderlich. Die Versicherungspolice und die Sterbeurkunde reichen aus, um die Situation zu bewältigen.
Sterbegeldversicherung und Erbschaftssteuer
Wird die Sterbegeldversicherung im Nachlass nicht ausdrücklich erwähnt, ist sie für den Begünstigten steuerfrei, jedoch erbschaftsteuerpflichtig. Allerdings bestehen hohe Freibeträge, sodass häufig der gesamte ausgezahlte Betrag für die Bestattungskosten verwendet werden kann.
Das von der Versicherung erhaltene Geld wird nur besteuert. Dies liegt an der Abweichung zwischen den tatsächlich gezahlten Versicherungsprämien und dem Auszahlungsbetrag. Stirbt eine Person nach Vollendung des 60. Lebensjahres an Alters- oder Krankheitsgründen, wird nur die Hälfte des Einkommens besteuert.
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- Henri Schmidt