Im Gegensatz zu einem gesetzlichen Sterbegeld oder einem Arbeitgeber-Sterbegeld kann ein privates Sterbegeld einem Bestattungsinstitut zugewiesen werden, um die Bestattung zu bezahlen. Die Zahlung dient ausschließlich der Deckung der Bestattungskosten. Eine Zuweisung hat zwei Nachteile:
- Aufgrund der Kosten- und Ortsbeschränkungen ist eine freie und entfernungsunabhängige Auswahl des Bestattungsunternehmens nicht praktikabel.
- Daher sollte jeder Versicherungsnehmer sorgfältig abwägen, ob diese Einschränkung der Wahlfreiheit der Hinterbliebenen wirklich notwendig ist.
Ist dies nicht der Fall, sollte von einer Abtretung in der Sterbegeldversicherung abgesehen werden. Legt der Versicherte hingegen Wert darauf, dass seine Bestattung von einer bestimmten Institution durchgeführt wird, ist eine Abtretung der Sterbegeldversicherung sinnvoll, da dadurch sichergestellt ist, dass kein anderer Anbieter in Frage kommt.
Abtretungserklärung statt Bezugsrecht?
Um die mit einem Versicherungsvertrag verbundenen Forderungen auf einen neuen Gläubiger, beispielsweise ein Bestattungsunternehmen, zu übertragen, können Sie eine Abtretungserklärung verwenden. Der Vertrag bleibt unverändert; der Versicherungsnehmer zahlt weiterhin Prämien; im Todesfall wird jedoch das Sterbegeld aus der Sterbegeldversicherung zur Begleichung der Bestattungskosten an das Bestattungsunternehmen ausbezahlt.
Allerdings gelten die gesetzlichen Abtretungsvorschriften, wenn der Versicherungsnehmer zugleich versicherte Person ist:
- Beträgt die Versicherungssumme weniger als 3.579 €, ist eine Pfändung gemäß § § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO und kann somit nicht nach § 400 BGB. Abgetretene Ansprüche gelten daher nur für den Teil der Versicherungssumme, der diese Mindestsumme übersteigt.
Der Pensionsvertrag des Bestatters kann nicht durch eine Abtretung gesichert werden. Ziehen Sie stattdessen alternativ ein widerrufliches Bezugsrecht oder – in Verbindung mit einem Sterbegeldvertrag – ein unwiderrufliches Bezugsrecht in Betracht.
Zahlung an das Bestattungsunternehmen
Wenn Sie Bestattungskosten übernehmen, können Sie die Bezugsberechtigung Ihrer Sterbegeldversicherung an das Bestattungsunternehmen abtreten. Die Versicherungssumme dient der finanziellen Absicherung Ihrer Vorsorge.
- Im Todesfall zahlt die Versicherung das Sterbegeld direkt an den Bestattungsunternehmer, damit dieser die Bestattung veranlassen kann.
- Alle Ausgaben werden akribisch erfasst. Bei einem Restbetrag werden die Angehörigen entschädigt.
Die Vorteile für Ihre Liebsten: Das Bestattungsunternehmen erledigt alle Formalitäten und plant die Beerdigungen. Ihre Familie kann beruhigt sein, da sie weiß, dass für alles gesorgt ist.
Was passiert mit dem Rest einer Sterbegeldversicherung?
Ist die Auszahlung aus der Sterbegeldversicherung zweckgebunden? Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung wird erst nach dem Tod des Versicherungsnehmers ausbezahlt. Das Sterbegeld ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass es für eine würdige Bestattung im Sinne des Verstorbenen verwendet werden soll.
Ist die Sterbegeldversicherung eine Erbschaft?
Die Sterbegeldversicherung gilt zwar nicht als Erbschaft, der Erlös unterliegt jedoch der Erbschaftssteuer. Die Freibeträge reichen jedoch von 20.000 Euro für entfernte Verwandte bis zu 500.000 Euro für Ehegatten. … Selbst eine sehr aufwändige Beerdigung kostet in der Regel weniger als 20.000 Euro.
Wann zahlt die sterbeversicherung nicht?
Manche Sterbegeldversicherungen legen im Vertrag nur eine Meldefrist von Wenigen Tagen fest. Die Sterbegeldversicherung zahlt nicht vor der Hinterbliebene den Versicherungsschein des Verstorbenen, die letzte Beitragsquittung und die standesamtliche Sterbeurkunde bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht hat.
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- Henri Schmidt