Eine Sterbegeldversicherung dient der Absicherung der Hinterbliebenen im Falle des eigenen Todes. Das Kapital soll die Bestattungskosten für die Beerdigung decken. Aber manchmal bereiten finanzielle Probleme oder Unzufriedenheit mit dem Anbieter dem Versicherten zu die Lebensversicherung kündigen wollen.
Sterbegeldversicherung kündigen
Eine Sterbegeldversicherung ist im Kern eine kapitalbildende Versicherung und daher grundsätzlich kündbar. Sie können die Sterbegeldversicherung jederzeit kündigen, wenn Sie die Vertragsfristen einhalten.
- Eine monatliche Zahlungsweise bedeutet also eine monatliche Kündigungsfrist für die Sterbegeldversicherung.
- Bei jährlicher Beitragszahlung kann die versicherte Person die Sterbegeldversicherung nur einmal jährlich kündigen.
Die Kündigungsfrist für die Sterbegeldversicherung beträgt immer vier Wochen vor Ablauf und ist schriftlich beim Versicherer einzureichen. Die Verwendung eines eingeschriebenen Briefes ist nicht erforderlich, gibt dem Versicherten aber Sicherheit im Zweifelsfall. Grundsätzlich kann die Sterbegeldversicherung gekündigt werden.
Die häufigsten Kündigungsgründe sind:
- Finanzielle Probleme
- Unzufriedenheit mit dem Anbieter
- Schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis
Bei der Kündigung der Sterbegeldversicherung sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Kündigung muss immer bis zum nächsten Fälligkeitstermin erfolgen
- Die Kündigung muss schriftlich gegenüber dem Versicherer erfolgen
- Im Kündigungsfall wird der Rückkaufswert ausbezahlt
- In den ersten Jahren kann der Rückkaufswert sehr gering oder gar nicht vorhanden sein
Bei der Sterbegeldversicherung ist eine Prämienbefreiung immer besser als eine Kündigung.
Das sind die Vorteile einer Beitragsbefreiung:
- Das bereits eingezahlte Kapital bleibt erhalten und wird bis zum Ende der Laufzeit weiter verzinst
- Der Versicherungsschutz im Todesfall bleibt bestehen
- Es entstehen keine finanziellen Verluste
Rücktritt der Sterbegeldversicherung
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum jemand seine Sterbegeldversicherung kündigen möchte. Vielleicht war der Versicherte mit seinem Anbieter unzufrieden, oder es gab in der Vergangenheit Schwierigkeiten.
Der Hauptgrund für die Kündigung ist jedoch eine finanzielle Notlage. Die versicherte Person ist möglicherweise nicht in der Lage, ihre Vertragsprämien zu zahlen, oder benötigt sofortiges Geld, das sie möglicherweise von der Versicherung erhält.
- Viele Lebensversicherte machen von dieser Wahlmöglichkeit schnell Gebrauch, da sie kündbar ist. Da es sich bei der Sterbegeldversicherung um eine kapitalbildende Versicherung handelt, wird ein „Rückkaufswert“ wird immer generiert.
- Die Höhe der Sterbegeldversicherung entspricht jedoch nicht der Höhe der gezahlten Beiträge. Der Rückkaufswert der Sterbegeldversicherung liegt je nach Vertragsdauer deutlich unter den Auszahlungsbeträgen. Manchmal hat sich in den ersten Jahren überhaupt kein Kapital entwickelt.
Alternativen zur Kündigung
Bevor der Versicherte seine Sterbegeldversicherung kündigt, sollte er sich darüber im Klaren sein, dass dies eine Reihe von Nachteilen mit sich bringen kann. Er hat nicht nur einen niedrigen Rückkaufbetrag, sondern verliert auch den Versicherungsschutz, wenn er stirbt.
Er verzichtete daher mit einer Kündigung auf seine Absicherung seiner Hinterbliebenen. Aufgrund des höheren Eintrittsalters wird ein direkter Neuabschluss als Abhilfe nicht nahegelegt.
Zusätzlich gibt es neue Abschlusskosten und Kosten für Provisionen
Eine Sterbegeldversicherung ist einer Kündigung vorzuziehen. Wenn der Versicherte genügend Geld angesammelt hat, kann die Sterbegeldversicherung beendet werden. Die Vertragsdauer wird durch die Versicherungsprämie bestimmt und variiert je nach Anbieter erheblich. In einer Rückstellung für die Sterbegeldversicherung,
- Der Versicherte kann die Sterbegeldversicherung ruhen lassen, bis diese wieder liquide ist und Prämien zahlen kann. Er kann den Vertrag aber auch unentgeltlich bis zum Vertragsende verlassen.
- Das investierte Kapital bleibt erhalten und wird verzinst. Das Sterbegeld bleibt erhalten, wird jedoch anteilig gekürzt. Der Versicherte kann den Vertrag auch zu seinen Gunsten abändern. Es ist denkbar, dass der Beitrag unter den erforderlichen Betrag gekürzt wird.
Gleichzeitig reduziert sich die Versicherungssumme
Eine Risikolebensversicherung kann jederzeit gekündigt, zurückgegeben oder verlängert werden. Der Versicherte kann die Deckung des Todesfallkapitals aussetzen, bis er seine finanzielle Grundlage wiedererlangt hat und mit der Zahlung von Prämien beginnen kann. Er ist auch berechtigt, den Vertrag vor Ablauf zu kündigen, wenn er ihn nicht mehr benötigt.
Das bereits eingezahlte Kapital bleibt erhalten und wird weiter verzinst
Das Sterbegeld wird beibehalten, aber anteilig gekürzt.Die versicherte Person kann den Vertrag auch an ihre eigenen finanziellen Verhältnisse anpassen. Eine Kürzung der Mindestbeitragshöhe ist denkbar. Gleichzeitig schrumpft die Versicherungssumme.
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- Henri Schmidt