Trotz der Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2004 gibt es immer noch zahlreiche gesetzliche Regelungen zur Erstattung der Bestattungskosten. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und des Bundes gelten besondere Regelungen im SGB VII, das die Todesfallversicherung der Unfallversicherung regelt, während das SGB XII den Todesfallversicherungsschutz mit Sozialhilfe und Grundsicherung auf Schutzvermögen regelt. Beschäftigte im öffentlichen Sektor und der Bundesregierung genießen zusätzlichen Schutz.
Hypothekenversicherungsgesetze
Auf den ersten Blick scheinen die Regelungen zum Sterbegeld in Deutschland recht übersichtlich und leicht verständlich zu sein, doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich die Vielfalt der gesetzlichen Regelungen und Regelungen ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse wurde eingestellt, die Sterbegeldversicherung nach dem SGB V erlosch zum 1. Januar 2004.
- Die Frage „Gibt es noch Sterbegeld?“ wird damit aber nicht vollständig beantwortet, da neben der bekannten Möglichkeit zahlreiche Arbeitgeber eine Vielzahl von Regelungen zur Auszahlung haben Todesfallleistungen auszahlen.
- In diesem Szenario ist auch die bestehende Rechtsprechung zur Sterbegeldversicherung zu berücksichtigen und im schlimmsten Fall müsste das Bundessozialgericht über die Sterbegeldversicherung entscheiden, wenn eine zentrale Rechtsfrage noch nicht geklärt ist durch die Sozialgerichte.
Die Rechtsgrundlagen
Die Zahlung von Todesfallleistungen basiert auf einer Vielzahl von Gesetzen:
- § 64 SGB VII regelt die Leistungen der Unfallversicherung
- Stirbt die versicherte Person infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt die Unfallversicherung das Todesfallgeld
- Wenn Sie Sozialhilfe und Grundsicherung beziehen, gehört das Sterbegeld zum geschützten Vermögen nach SGB XII 90
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten Sterbegeld von 23 TVÖD
- Bundesbedienstete erhalten Sterbegeld nach 41 BAT
- Gemäß § 850 b ZPO kann Sterbegeld nur eingeschränkt gepfändet werden
- Das Sterbegeld nach 64 SGB VII ist steuerfrei
- Zahlungen des Arbeitgebers im Todesfall sind steuerpflichtig
Das Sozialgesetzbuch als Grundlage
Das Sozialgesetzbuch ist die Grundlage aller Regelungen zum gesetzlichen Sterbegeld. Obwohl die Sterbegeldversicherung abgeschafft wurde und die gesetzlichen Krankenkassen die Sterbegeldversicherung aus dem SGB V nicht mehr zahlen, gibt es noch eine Reihe von Regelungen aus dem verbleibende Sozialgesetzbücher, die das deutsche Sozialversicherungssystem unterstützen.
Ergeben sich aus diesen Regelungen Rechtsstreitigkeiten, müssen diese von den Sozialgerichten geklärt werden. Im Zweifel kann dies bis zur höchsten Instanz gehen, wobei das Bundessozialgericht ein Sterbegeld bewilligt oder ablehnt Versicherung.
- Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch regelt die gesetzliche Unfallversicherung und damit die Leistungen bei Arbeitsunfällen. Die Sterbegeldversicherung nach § 64 SGB VII sieht vor, dass Hinterbliebene bei einem Unfall eine Geldleistung erhalten am Arbeitsplatz oder eine Berufskrankheit führt zum Tod des Arbeitnehmers.
Das Sterbegeld aus der Sterbegeldversicherung nach § 64 SGB VII beträgt ein Siebtel des zum Zeitpunkt des Todes geltenden Richtwertes, es wird an die Hinterbliebenen zur Deckung der Bestattungskosten gezahlt. Hinzu kommen Überführungskosten u eine Hinterbliebenenrente kann gezahlt werden. Sozialhilfe mit Grundsicherung ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erfasst.
- Die Regelungen des SGB XII zur Sterbegeldversicherung erlauben die Zahlung von Beiträgen zusätzlich zur Sozialhilfe oder Grundsicherung. Außerdem gibt es einen Paragrafen 90 zu den Beschränkungen der Sterbegeldversicherung nach dem SGB XII.
- Eine ausreichende Sterbegeldversicherung gehört nach § 90 SGB XII zu den Schutzgütern, die bei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung oder der Sozialhilfe nicht berücksichtigt werden. Die Regelungen zur Anrechnung von Sozialleistungen sind in diesem Abschnitt festgehalten, der die wesentlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches umreißt.
Sonderregelungen nach TVÖD, BAT und Co
Beschäftigte des Bundes, der Länder und der Justiz haben Anspruch auf eine Reihe von Vergünstigungen gegenüber ihrem Arbeitgeber. Die Zahlung eines Sterbegeldes wird von der Sterbegeldversicherung von TVÖD abgedeckt.
Paragraph 23 des TVÖD regelt das Sterbegeld. Sofern eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag getroffen wurde, besteht eine Sterbegeldversicherung nach § 23 TVÖD.
- Eine Sterbegeldversicherung nach 23 TVÖD besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Auszahlung erfolgt an den Ehegatten oder die Kinder des VerstorbenenAnm. d. Red. Eine Regelung ähnlich der TVÖD-Sterbegeldversicherung ist im BAT-Tarifvertrag für Arbeitnehmer vorgesehen.
- Bei Nichterscheinen des Ehegatten oder der Kinder wird eine Sterbegeldversicherung nach 41 BAT nur auf Antrag ausgezahlt, wenn der Verstorbene nach 41 BAT versichert war.
- Beschäftigte der Justiz können eine zusätzliche private Sterbegeldversicherung bei der Justizkasse abschließen.
- Die Gerichte bieten diese gerichtliche Sterbegeldversicherung an, die eine Kapitallebensversicherung ist, die eine staatliche Regelung im Todesfall garantiert. Eine weitere Sonderregelung nach dem Bundesrentengesetz ist die Kriegstodesfallversicherung. Sie betrifft „Kriegsbeschädigte“, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit während eines Krieges Gesundheitsschäden erlitten haben. Veteranen, die während eines erklärten Krieges beim US-Militär gedient haben, steht eine Sterbegeldversicherung zur Verfügung. Beschäftigte der freien Wirtschaft, je nach Branche und Betrieb tarifvertraglich, betriebsvertraglich oder arbeitsvertraglich geregelt.
- Einige Arbeitgeber gewähren langjährigen Mitarbeitern ein Sterbegeld, insbesondere um die Hinterbliebenen in den ersten Monaten nach dem Tod des verdienten Mitarbeiters zu unterstützen.
Sterbegeld und Pfändung
Wer eine Sterbegeldversicherung abschließt, tut dies mit dem Ziel, im Todesfall vorzusorgen, damit die Hinterbliebenen nicht mit horrenden Kosten belastet werden.
Wenn die versicherte Person jedoch aus verschiedenen Gründen zahlungsunfähig wird, kann sich die Frage nach einer Sterbegeldversicherung stellen. Als nächstes stellt sich die Frage, ob Gläubiger eine Sterbegeldversicherung beifügen können.
- Es könnte von Vorteil sein, die Änderung der Richtlinie des IRS in Bezug auf die Beitragsbefreiung von Sterbegeldversicherungen in Betracht zu ziehen, wenn Sie erwägen, eine bedeutende Investition zu tätigen.
- Bei finanziellen Schwierigkeiten kann die Feinheit der Leistungsfreiheit der Sterbegeldversicherung ins Gewicht fallen. Da hier rechtliche Maßstäbe nicht immer eindeutig sind, fällt ein Sterbegeldversicherungsurteil zur Pfändungsfrage an.
Eine Sterbegeldversicherung nach § 850 b ZPO kann nach aktueller Rechtsprechung nicht gepfändet oder in geringem Umfang versklavt werden. Eine Sterbegeldversicherung dient der Absicherung und ist in der Regel nicht pfändbar. Ein erfahrener Rechtsanwalt hilft bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Sterbegeldversicherung gegen einen Gläubiger nach § 850 b.
Die Steuerseite
Eine Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung gilt laut dem Internal Revenue Service als steuerpflichtiges Einkommen für jeden Steuerzahler. Steuervorschriften sind jedoch äußerst kompliziert und erfordern häufig die Unterstützung eines Steuerexperten.
- Nach 3 ESTG ist eine Sterbegeldversicherung steuerfrei; Das sind die Vorteile der gesetzlichen Unfallversicherung. Wurde eine Sterbegeldversicherung aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Berufsunfalls von einer gesetzlichen Unfallversicherung erbracht, muss der Steuerpflichtige darauf keine Steuern zahlen.
- Eine Sterbegeldversicherung gehört zu den außerordentlichen Einkünften einer Zustiftung, die grundsätzlich steuerpflichtig sind. Diese Rechtsvorschriften gelten für Zahlungen, die Sie versteuern müssen, wenn Sie vom früheren Arbeitgeber Ihres verstorbenen Ehepartners eine Rentenversicherungsleistung erhalten.
Für diese Versteuerung muss der Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse sechs erhalten. Schließlich schreiben die körperschaftsteuerlichen Ausführungsbestimmungen zur Sterbegeldversicherung nach § 2 KSTDV die Höchstbeträge vor, die eine Sterbekasse für einen Versicherten in ihrer Buchhaltung festsetzen darf.
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- Henri Schmidt