Sterbegeldversicherung Pfändbar
Ziel des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung ist es, die Möglichkeit des eigenen Todes zu berücksichtigen und Angehörige oder Erben zu entlasten. Dies liegt daran, dass sie für die Bestattungskosten aufkommen müssten.
Eine Trauer- und Gedenkfeier kann für die Hinterbliebenen eine finanzielle Belastung darstellen. Wer rechtzeitig für ausreichend Geld sorgt, entlastet nicht nur sich selbst, sondern auch seine Erben und Nachkommen.
- Aber was passiert, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund widriger Umstände in die Privatinsolvenz gerät? Ist eine Pfändung der Todesfallversicherung möglich? Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten und sind von der jeweiligen Situation abhängig.
- Im Allgemeinen ist eine Sterbegeldversicherung jedoch steuerpflichtig, wenn sie nach zahlreichen Entscheidungen eine angemessene und übliche Höhe als zweckgebundene Bestattungsvorsorge enthält.
Wann kann eine ordentliche Sterbegeldversicherung gepfändet werden?
Im Allgemeinen kann die Police abgeschlossen werden, sobald eine Standard-Sterbegeldversicherungspolice für den Privatkonkurs angemeldet wurde. Dies tritt ein, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr nachkommen kann.
- Der Schuldner muss unter anderem seine finanzielle Situation gegenüber den zuständigen Behörden vollständig offenlegen und nachweisen, dass er überschuldet ist.
- Im Falle einer Privatinsolvenz werden alle ausstehenden Verbindlichkeiten, Mahnungen, Versicherungen und Kreditverträge vor der endgültigen Genehmigung geprüft.
- Die Bewertung einer Sterbegeldversicherung im Falle einer Privatinsolvenz wird im Einzelfall festgelegt.
So schützen Sie Ihre Sterbegeldversicherung vor Pfändung
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist oft sinnvoll, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Hinterbliebenen oder Hinterbliebenen im Todesfall finanziell abgesichert sind. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass das im Todesfall ausgezahlte Geld ausschließlich für die Bestattungskosten verwendet wird.
- Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2007 haben Sie und Ihre Erben Anspruch auf den pfändungssicheren Betrag von 3.579 Euro, wenn der Versicherungsfall bis zum Zeitpunkt der Pfändung eingetreten ist.
- Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen darf die Sterbegeldversicherung nicht in die Pfändungssumme eingerechnet werden.
- Nicht nur im Pfändungsfall einer Sterbegeldversicherung ist es wichtig, klare Bezugsrechte zu benennen und Begünstigte zu benennen. So gewährleisten Sie auch im Todesfall eine pünktliche und reibungslose Auszahlung der Versicherungssumme.
Warum sind Bezugsrechte wichtig für die Todesfallversicherung?
Die Einräumung von Bezugsrechten und die Benennung eines oder mehrerer Bezugsberechtigter ist nicht nur im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung gegen Erben, sondern vor allem auch für eine zeitnahe und reibungslose Auszahlung wichtig.
Entscheidend wird auch, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind. Andernfalls fällt das Sterbegeld an die gesetzlichen Erben. Der Erbschein muss vor der Auszahlung eingereicht werden, was sowohl kostspielig als auch zeitaufwändig ist.
Ein Bezugsrecht kann während der Vertragslaufzeit jederzeit angeboten werden, solange der Versicherte noch lebt. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite zum Bezugsrecht, wo Sie auch die erforderlichen Formulare herunterladen und ausfüllen können.
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- Henri Schmidt