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Wie genau funktioniert die Erbteilung?

In dieser Zeit ist es für Angehörige und Menschen im Umfeld schwierig, sich Gedanken über Nebenthemen wie das Erbe zu machen. Dennoch sind es Dinge, die geordnet werden müssen, Menschen legen manchmal großen Wert auf Dinge des Verstorbenen, und in einigen Fällen wollte die Person selbst, dass einige Gegenstände oder Dinge bei jemandem landen. Diese Dinge werden oft im Testament des Verstorbenen erwähnt, das kann bis in die tiefsten Details gehen.

Denn für viele Menschen ist es schwierig, sich eine gute Vorstellung davon zu machen, was zu regeln ist Teil eines Erbes werden, haben wir zusammengestellt, was Sie in dieser schwierigen Zeit beachten müssen.

Wir wissen, wie schwierig es ist, deshalb ist es oft besser, wenn dies der Fall ist schnell erledigt und so effektiv wie möglich arrangiert. Aus Erfahrung wissen wir, dass es für den Trauerprozess viel schöner ist, wenn dieser richtig gestaltet wird. Es gibt den nächsten Angehörigen eine gewisse Sicherheit. Sie wollen alles über die Gütertrennung in Deutschland wissen? Dann ist diese Website eine gute Quelle.

Der Testamentsvollstrecker

Es mag etwas seltsam klingen, der Testamentsvollstrecker. Diese Person wird vom Erblasser als derjenige genannt, der nach dem Tod die Erbschaft zu regeln hat. Sie nennen diese Person auch Testamentsvollstrecker. Oft ist dies ein Familienmitglied (z.B, senioren), diese Person ist dann bevollmächtigt, alle finanziellen Transaktionen durchzuführen.

Er kümmert sich dann unter anderem um die Zahlungsabwicklung, Kündigung von Abonnements, Versicherungen und ähnliche Vereinbarungen in diesem Fall kümmert sich die Person um die Abwicklung des Nachlasses. Dazu gehört auch das Abführen der Steuer, die der Erblasser noch gegenüber dem Finanzamt schuldet, worauf wir gleich noch zurückkommen werden, wenn wir über Erbschaftssteuer sprechen.

Sie können sich vorstellen, dass es um einiges geht, die arrangiert werden müssen, wenn es leider passiert. Außerdem gibt es viele Gesetze und Regeln, die man als Testamentsvollstrecker einhalten muss und alles muss ordentlich zu Papier gebracht werden, damit es archiviert werden kann.

Gibt es immer ein Testament?

Diese Frage wird Sie jetzt sicherlich beschäftigen, denn Sie werden in Ihrem Umfeld gesehen haben, dass jemand überhaupt keinen Willen hatte. Es ist auch nicht verpflichtend, dieses zu erstellen, es ist nur viel bequemer für die Angehörigen, sich ein gutes Bild von den hinterlassenen Sachen zu machen.

Wenn kein Testament erstellt wird vom Erblasser erstattet, so lautet das Gesetz laut Gesetz:

Falls zwischen dem Erblasser und dem Partner eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde, geht das Erbe an den Partner. Anschließend wird beim Notar eine Bestandsaufnahme des Kapitals und des Grundstücks vorgenommen. Vom Gesamtkapital werden die laufenden Kosten, die Kosten für die Beerdigung und sonstige Ausgaben abgezogen, damit errechnet werden kann, wie hoch das Kapital im Todesfall sein wird und was somit vererbt wird. Möchten Sie mehr über Bestattungsversicherungen erfahren? Dann lesen Sie alles über die Sterbegeldversicherung.

Was ist mit Kindern und dem Erbe?

Der überlebende Partner besitzt die Hälfte des Kapitals und erbt vom Verstorbenen einen Kinderanteil, wenn Kinder vorhanden sind. Allerdings hat der Partner die Verfügungsgewalt über das Erbe der Kinder.

  • Die Kinder haben nur einen Anspruch auf ihren Teil, das gesamte Erbe steht ihnen zu, wenn auch der überlebende Partner stirbt. Sind keine Kinder vorhanden, erbt der Partner die gesamte Erbschaft und muss auch darauf vergütet werden.
  • Viele Leute finden das lächerlich und wir stimmen dem zu, aber in Deutschland muss man den Betrag versteuern Erben. Das ist eigentlich etwas ganz Besonderes, denn wer das Geld besaß, hat es bereits versteuert. Der Erblasser hat dafür oft gearbeitet und dafür Einkommensteuer bezahlt.
  • Die Steuer, die Sie zahlen müssen, wenn Sie Geld erben, wird auch Erbschaftssteuer genannt. Diese Steuer ist für jeden unterschiedlich und hängt von der Höhe des Betrags ab. Es hängt auch von der Person ab, die es erbt, wie viel Steuern Sie zahlen müssen. Beispielsweise zahlen Partner und Kinder weniger Steuern als Eltern, Schwestern und Brüder.
  • Der Testamentsvollstrecker ist dafür verantwortlich, diese Steuerangelegenheiten für alle Erben zu regeln. Ist im Testament kein Testamentsvollstrecker bestellt oder gar kein Testament errichtet worden, sind die Erben selbst für die Erbteilung zuständig. Klicken Sie hier, um die Website der Steuerbehörden zum Erbrecht zu besuchen.

Kein Konflikt

Es sollte natürlich nie zu einem Kampf zwischen den Erben kommen, oft geht das gut aus. Wir sehen aber auch regelmäßig, dass sich Erben zerstreiten, weil Dinge nicht richtig angegeben sind. Deshalb ist es immer ratsam, ein Testament zu machen, damit Meinungsverschiedenheiten vermieden werden können.

Häufig gestellte Fragen

Vielleicht haben Sie noch einige Fragen. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt:

Kann der Erblasser einen Aufschub der Erbteilung anor­d­nen?

Ja. In einem Testament kann zum Beispiel festgelegt werden, dass der Nachlass erst dann aufgeteilt werden soll, wenn das jüngste Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat. Trotz einer solchen Anordnung könnten Erben, die durch einen Pflichtteil geschützt sind, eine sofortige Teilung verlangen.

Ist auch eine ­teilwei­se Erbteilung möglich?

Ja, die Aufteilung eines Unternehmens erfolgt häufig in mehreren Schritten. Zunächst werden einzelne Nachlassgegenstände geteilt (z. B. Immobilien), dann werden die liquiden Mittel aufgeteilt.

Wie werden die Erbschafts­gegenstände bewertet? 

Im Allgemeinen steht es den Erben eines Nachlasses frei, den Marktwert der Wertgegenstände zu bestimmen. Im Falle von Streitigkeiten gelten die folgenden Regeln: Maßgeblich ist der Marktwert zum Zeitpunkt der Erbteilung.

Kann die Erbteilung auch mündlich geregelt werden?

Nein. Der Erbvertrag muss in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Für Grundstücke oder Immobilien im Allgemeinen ist ein notarieller Vertrag jedoch nicht erforderlich.

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen können?

Sie können auch jederzeit bei Gericht einen Antrag auf Teilung ihres Erbes stellen. Das Gericht wird dann eine Empfehlung abgeben. Sind sich die Erben nicht einig, wird ihnen das Vermögen des Nachlasses durch eine verbindliche Entscheidung des Gerichts zugewiesen. 

Muss ein Nachlass überhaupt geteilt werden? 

Es gibt keine Frist für eine Teilung. Über Jahre hinweg kann eine Erbengemeinschaft bestehen.

Kann die Erbteilung ohne Mit­wirkung von Behörden durch­geführt werden?

Ja. Die Aufteilung des Nachlasses ist nur dann eine private Angelegenheit, wenn sich die Erben darauf einigen. Sie können dann auf gesetzliche Pflichtteilsrechte oder Weisungen des Verstorbenen verzichten, an die sie nicht gebunden sind.

Möchten Sie die gesamte Palette der Versicherer sehen, einschließlich der Prämien, der Deckung und der Bedingungen? Klicken Sie hier, um einen vollständigen Überblick zu erhalten.

- Henri Schmidt

Vergleiche

Die Prämien werden mit berechnet:

Geburtsdatum 13-07-1990 (31 Jahr)

Versicherungssumme
Die Versicherungssumme, mit der dieser Vergleich durchgeführt wurde. Die versicherte Person ist Nichtraucher und es sind keine Kinder und/oder Partner anwesend.
9.000 €
1
Dienstleistungspaket Standard
4,1
Rated 4,1 out of 5
7 reviews 4,1/5
Versicherungssumme
9.000 €

Aufschlüsselung der Versicherungssumme
Unabhängig davon, wie viel oder wie wenig Sie gezahlt haben, haben Sie immer Anspruch auf die volle Versicherungssumme.

Kinder frei?
Ja, bis zum Alter von 18 Jahren

12.28

Euro pro Monat
ANSEHEN

Rückstellung für Prämien

Servicepaket 6.000 €
Frei zum Ausgeben 3.000 €
9.000 €

*Keine Vertriebskosten

**Indexierung der jährlichen Mindestprämie

Eigenschaften

Kinder mitversichert

Wollen Sie auch nur das Beste für Ihre Kinder? Mit der DELA-Sterbegeldversicherung sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr vom ersten Tag an mitversichert.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres müssen die Kinder eine eigene Versicherung abschließen.

Indexierung der Prämien

Der Wert Ihrer Versicherungspolice erhöht sich automatisch, wenn die Bestattungskosten steigen, sofern Sie dies über den DELA-Inflationsschutz zulassen. Ein Beispiel: Für eine Beerdigung, die jetzt 7.500 € kostet, zahlen Sie über 30 Jahre 14.300 €.

Die Prämie wird jährlich an diesen Wert angepasst. Dank der Gewinnbeteiligung der Genossenschaft ist dieser Prämienanstieg stark begrenzt. Wie viel, kann von Jahr zu Jahr variieren. Der Vorteil einer Festbetragsversicherung ist, dass Sie immer die vereinbarte Beerdigung erhalten. Auf diese Weise nehmen Sie Ihren Hinterbliebenen eine Menge Kosten und Sorgen ab.

Bestattungsunternehmer

DELA arrangiert und erbringt die versicherten Bestattungsdienstleistungen. Die Auslegung dieser Dienste liegt ganz bei Ihnen oder Ihren Angehörigen. Sonderwünsche sind in den meisten Fällen mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Wenn Sie einen anderen Bestatter als DELA wählen, erhalten Sie eine begrenzte Entschädigung für diese Dienstleistungen. Wissen Sie das im Voraus? Dann ist es sinnvoll, dies bei der Auswahl des richtigen Pakets zu berücksichtigen.

Der DELA-Bestatter aus Ihrer Region besucht Sie zu Hause, hört sich Ihre Wünsche an und hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung. Teams mit Fachwissen stehen bereit, um bei speziellen Wünschen und/oder Ritualen zu helfen.

Vertriebskosten

Vertriebskosten sind Kosten für die Information über die Versicherung und die Bearbeitung des Versicherungsantrags. Sie werden von der DELA gesondert in Rechnung gestellt.

Diese Kosten werden also nicht mit der Gewinnbeteiligung oder Ihrer Einlage verrechnet, was der Endprämie zugute kommt. Der Abschluss einer Police über das Internet führt zu den niedrigsten Vertriebskosten. Mit dem Rechner auf der DELA-Website können Sie sich einen Überblick über alle Kosten verschaffen.

Zufrieden

Rated 5,0 out of 5
22/06/2022

Ich bin sehr zufrieden mit der Versicherung,alles ging schnell und problemlos

Timo

Danke

Rated 4,0 out of 5
16/06/2022

Gute Hilfe bei der Beerdigung meines Vaters. Ich würde DELA auf jeden Fall weiterempfehlen. Danke

Carolina

Angenehm

Rated 4,0 out of 5
02/05/2022

Zufrieden mit dem Service von dela und sehr gut geholfen

Danny

nett

Rated 4,0 out of 5
30/04/2022

Unglaublich einfacher Ablauf!

Barry

netter Typ

Rated 3,0 out of 5
23/03/2022

Unsere allgemeine Erfahrung mit diesem Unternehmen ist gut. Ihre Maklerin ist schon lange bei uns und ihr Rat war sehr gut für uns.

Dina
2
Dienstleistungspaket Tarif 18
4,7
Rated 4,7 out of 5
6 reviews 4,7/5
Versicherungssumme
8.000 €

Aufschlüsselung der Versicherungssumme
Geringe Kosten durch niedrige monatliche Beiträge, kostenlos ab 85 Jahren. Sofortiger Todesfallschutz und doppelte Auszahlung.

Kinder frei?
Ja, Kinder unter 14 Jahre können in der Kindermitversicherung mitversichert werden.

13.12

Euro pro Monat
ANSEHEN

Rückstellung für Prämien

Frei zum Ausgeben 9.000 €
9.000 €

*Keine Vertriebskosten

**Indexierung der jährlichen Mindestprämie

Eigenschaften

Kinder mitversichert

Kinder unter 14 Jahre können in der Kindermitversicherung mitversichert werden. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können bei SOLIDAR versichert werden.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist jedoch die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Indexierung der Prämien

Die offenen Raten von SOLIDAR werden mit einem garantierten Zinssatz von 1,75 % pro Jahr berechnet. Dies ist der Zinssatz, mit dem der Sparanteil der Versicherungsprämien verzinst wird. Diese Verpflichtung ist garantiert und gilt ein Leben lang.

Überschüsse, die über diesen garantierten Satz hinaus erzielt werden, fließen in die Gewinnbeteiligung und erhöhen die künftige Ablaufleistung.

Die Gemeinschaft der Solidarität

SOLIDAR ist eine Sterbekasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins und ist ausschließlich ihren versicherten Mitgliedern verpflichtet. Alle erwirtschafteten Überschüsse kommen den Versicherten zugute.

Durch regelmäßige Überschüsse und die Beteiligung an eventuellen Bewertungsreserven wächst der Leistungsbetrag im Laufe der Zeit kontinuierlich an. Sobald die Überschussbeteiligung der Sterbegeldversicherung gutgeschrieben ist, wird sie einbehalten und garantiert.

Keine Gesundheitsprüfung

Aufgrund des Solidaritätsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung kann jeder bis zum Alter von 75 Jahren eine Versicherung bei SOLIDAR beantragen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung.

Zufrieden

Rated 5,0 out of 5
20/06/2022

Sehr freundlich und flexibel!

Ankie

Tolle Erfahrung mit ihnen

Rated 5,0 out of 5
13/06/2022

Ich würde den Service bewerten und eine 10/10 erleben und dies meiner Familie und Freunden empfehlen.

Liam

Immer ausgezeichnet.

Rated 5,0 out of 5
19/05/2022

Immer super Beratung und schnelle Antwort auf Fragen. JA, würde es anderen empfehlen.

Many

Sehr hilfsbereites und angenehmes Personal.

Rated 4,0 out of 5
13/05/2022

Sehr hilfsbereites und angenehmes Personal. Es mussten einige Anpassungen an den Richtliniendetails (nicht am eigentlichen Produkt) vorgenommen werden, aber die Mitarbeiter erklärten, was für die Anpassungen erforderlich war.

Sally

Die bisherige Gesamterfahrung ist ausgezeichnet.

Rated 5,0 out of 5
10/04/2022

Die bisherige Gesamterfahrung ist ausgezeichnet. Die Zukunft bleibt unbekannt, aber aufgrund der bisherigen Erfahrungen würde ich es empfehlen.

Ian
3
Dienstleistungspaket Option 3
4,0
Rated 4,0 out of 5
6 reviews 4,0/5
Versicherungssumme
9.000 €

Aufschlüsselung der Versicherungssumme
Das Geld wird an den Bestatter oder an die Erben ausgezahlt. Dieses Geld kann zur Bezahlung der Beerdigung verwendet werden.

Kinder frei?
Nein, Kinder sind nicht mitversichert

23.60

Euro pro Monat
ANSEHEN

Rückstellung für Prämien

Frei zum Ausgeben 9.000 €
9.000 €

*Keine Vertriebskosten

**Indexierung der jährlichen Mindestprämie

Eigenschaften

Kinder mitversichert

Kinder können bei der NÜRNBERGER Sterbegeldversicherung nicht versichert werden.

Prämienzahlungen

Bei der NÜRNBERGER Sterbegeldversicherung müssen keine Beiträge auf Lebenszeit gezahlt werden, sondern bis zu 25 Jahre, wenn das Eintrittsalter bis 60 Jahre beträgt.

Liegt das Eintrittsalter zwischen 61 und 80 Jahren, wird die Prämie bis zum Alter von maximal 85 Jahren gezahlt.

Die Gemeinschaft der Solidarität

Gemeinsam mit dem NÜRNBERGER Partner Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH wurden Bestattungsarrangements entwickelt, um selbstbewusst Abschied nehmen zu können.

Indem Sie sorgfältig festhalten, was Sie sich zu Lebzeiten vorgestellt haben, stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche tatsächlich berücksichtigt werden.

Keine Gesundheitsprüfung

Bei der NÜRNBERGER ist es möglich, eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen, unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.

Sie können sich oder Ihre Angehörigen auch kurzfristig absichern, zum Beispiel im Falle einer schweren Krankheit wie Krebs.

Zufrieden

Rated 5,0 out of 5
20/06/2022

Sehr freundlich und seriös.

Johan

Toller Bewerbungsprozess

Rated 4,0 out of 5
12/06/2022

Durch die einfache Anwendung und die leicht verständliche Richtlinie war sehr klar, was abgedeckt war. Exzellenter Service und Setup-Erfahrung

Geoffrey

Kommunikation verbessern

Rated 3,0 out of 5
16/05/2022

An der Kommunikation könnte wenig verbessert werden.

Kara

Kein Problem

Rated 4,0 out of 5
14/05/2022

Ich hatte kein Problem mit meiner Lebensversicherung.

Troy

Längerer Bewerbungsprozess

Rated 4,0 out of 5
28/04/2022

Der Bewerbungsprozess dauerte etwas länger als erwartet.

Demi

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