- Als Kunde der Techniker Krankenkasse können Sie sich bei der Volksfürsorge zu sehr günstigen Konditionen versichern. Die Versicherungssumme beträgt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Person. Sie können selbst entscheiden, wie hoch die monatliche Leistung im Todesfall sein soll.
- Auf Wunsch kann die Vertragslaufzeit 10, 15 oder 20 Jahre betragen. Die monatlichen Leistungen zahlen Sie selbst – je nach Alter und Versicherungssumme sind das zwischen 5 und 50 Euro monatlich.
- Wenn Sie während der Vertragslaufzeit sterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen die Versicherungssumme. Leben Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit, erlischt die Versicherung zahlungs- und anspruchslos.
Sterbeversicherung der Techniker Krankenkasse
Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Die gesetzlichen Krankenkassen hingegen können ein Sterbegeld an ihre Versicherten auszahlen.
- Volksfürsorge bietet einige Sterbegeldversicherungen über die Techniker Krankenkasse in Zusammenarbeit mit der Volksfürsorge an.
- Die Sterbegeldversicherung der TKK kann für 2.500 bis 10.000 Euro abgeschlossen werden. Stirbt die versicherte Person, zahlt die Volksfürsorge ein Sterbegeld an die Angehörigen oder eine andere in der Police genannte Person.
Wichtige Kriterien für eine Sterbegeldversicherung
- Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen
- Deckt die Versorgungslücke der Krankenkassen
- Sorgt für eine würdevolle Bestattung unter Berücksichtigung individueller Wünsche
- Keine Zustandsprüfung
- Zweckgebundene Nutzung
- Altersabhängige Beiträge
- In den meisten Fällen eine Wartezeit
- Bei Unfalltod gibt es keine Wartefrist
- Überschussbeteiligung erhöht den Versicherungsschutz
Wichtiges zur Sterbegeldversicherung der TK
Die Sterbegeldversicherung der Techniker Krankenkasse ist einfach abzuschließen und muss nicht im Zusammenhang mit irgendwelchen Erkrankungen abgeschlossen werden. Die Versicherung ist nach Vollendung des 80. Bestehensjahrs kostenlos.
Wenn Sie mit 80 Jahren in die Techniker Krankenkasse eintreten und eine Sterbegeldversicherung abschließen, enden Ihre Leistungen mit Vollendung des 85. Lebensjahres. Tritt der Tod innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn ein, so die Hinterbliebenen bis dahin gezahlte Beiträge erstattet werden.
- Die garantierte Versicherungssumme zuzüglich eines Überschusses wird ab dem vierten Versicherungsjahr ausbezahlt. Überschüsse hingegen können nicht garantiert werden. Bei Tod durch Unfall werden bis zu 85 Lebensjahre in Höhe der Versicherungssumme angerechnet.
- Wenn Sie eine Sterbegeldversicherung über die Volksfürsorge haben und Ihre Krankenkasse wechseln, erhalten Sie keine Sonderkonditionen mehr und müssen einen höheren Beitrag zahlen.
- Darüber hinaus kann die Todesfallversicherung der TKK nur von Versicherten der Techniker Krankenkasse und deren Angehörigen abgeschlossen werden.
Sterbegeldversicherung TK
- In Kooperation mit Volksfürsorge
- Exklusiv für TK-Mitglieder
- Sonderkonditionen dank Tarifvertrag
Dienste
- Versicherungssumme 2.500 – 10.000 Euro
- Abschlussalter 40 – 80 Jahre
- Kostenlos ab 85 Jahren
- Natürlicher Tod innerhalb der Wartefrist: Beitragsrückerstattung
- Unfalltod: volle Auszahlung der Versicherungssumme
Im Schadenfall Geld aus der TKK Todesfallversicherung beantragen?
Wenn Sie ein Sterbegeld der Volksfürsorge beantragen, benötigt die Versicherungsgesellschaft die Versicherungspolice im Original und eine amtliche Sterbeurkunde /p>
Wird kein Bezugsrecht festgelegt, gelten hier die erbrechtlichen Bestimmungen, so dass die Hinterbliebenen in der Regel das Sterbegeld erhalten. Die Versorgungsleistung aus der Sterbegeldversicherung der Techniker Krankenkasse ist als Sterbegeld einkommensteuerfrei .
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