Erfahren Sie alles über die Hugo sterbegeldversicherung
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Die Sterbekasse Hugo wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den Bergleuten als Solidargemeinschaft gegründet. Nach der Schließung wurde die Notgemeinschaft der Zeche Hugo ins Leben gerufen und ist für jeden Bürger zugänglich.
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Bis Ende 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ihrer verstorbenen Mitglieder aus. Diese Leistung deckte jedoch in keiner Weise die tatsächlichen Bestattungskosten ab, so dass es wichtig war, eine Hugo-Sterbeversicherung als Zusatzversicherung abzuschließen. Auf diese Weise war eine würdevolle Bestattung möglich, bei der auch die Wünsche des Versicherten berücksichtigt werden konnten.
Im Zuge der Gesundheitsreform 2004 wurde das Sterbegeld jedoch komplett aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung gestrichen, so dass jeder Versicherte eigenverantwortlich dafür sorgen muss, dass seine Angehörigen nicht zu sehr mit den anfallenden Kosten belastet werden. Da schon eine einfache Bestattung ohne besondere Leistungen zwischen 3.000 und 5.000 Euro kostet, spielen auch regionale Unterschiede eine Rolle. Die Hugo Sterbegeldversicherung spielt nun eine große Rolle, denn damit besteht sogar die Möglichkeit, die gesamten Kosten zu übernehmen.
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Grundsätzlich kann jeder im Alter zwischen 0 und 65 Jahren in die Hugo Sterbegeldversicherung aufgenommen werden. Das bedeutet, dass auch Kinder von der Absicherung profitieren können, denn auch sie können davon betroffen sein, dass sie unheilbar krank werden und dann sterben oder einen Unfalltod erleiden.
Deshalb ist es der Notgemeinschaft Zeche Hugo so wichtig, dass auch die Jüngsten von den Leistungen profitieren können. Die Aufnahme in die Notgemeinschaft Zeche Hugo muss schriftlich mit der Geburtsurkunde und einem ärztlichen Attest erfolgen. Jede versicherte Person kann in der Hugo-Sterbegeldversicherung bis zu neun weitere Tatbestände bis zu einem Höchstbetrag von 7.000 Euro wählen. Sie richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarif.
Ein Anspruch auf die Hugo Sterbegeldversicherung besteht, wenn das Versicherungsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat. Ist jedoch ein Unfall schuld am Tod der versicherten Person, entfällt die Wartezeit und die volle, vereinbarte Versicherungssumme wird sofort fällig. Die eingezahlten Beiträge werden innerhalb der Wartezeit zurückerstattet. Für das Eintrittsalter von 56 bis 65 Jahren gilt jedoch eine gestaffelte dreijährige Wartezeit, die die Höhe der Auszahlung bestimmt.
Erst dann wird der volle Leistungsumfang erreicht. Ergibt sich beim Tod des Mitglieds ein Versicherungsüberschuss aus den Beiträgen, werden diese Vorleistungen mit der Todesfallleistung erstattet. Rückständige Beiträge werden einbehalten und mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Für die Auszahlung der Hugo-Sterbegeldversicherung ist es unbedingt erforderlich
Möchten Sie mit der Zeche Hugo in Kontakt treten? ? Wir verstehen, dass Ihnen vielleicht noch etwas nicht ganz klar ist oder Sie Probleme mit Ihrer derzeitigen Police haben. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir im Folgenden die Kontaktdaten für Sie zusammengestellt.
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